Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
Für alle unsere zukünftigen Kaufverträge, Werklieferungsverträge einschließlich Montage und sonstige Nebenleistungen und für unsere Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Verträge werden geschlossen mit:

ueber dacht | Ossena Immobilien GmbH
Leuschnerdamm 15
10999 Berlin

info@ueber-dacht.de
https://ueber-dacht.de

1. Angebote, Vertragsabschluss

Bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrags ist unser Angebot bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und andere Vertragsinhalte ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein verbindlich. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Farbe und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Prospekten und sonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind. Muster und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall im Rahmen des Branchenüblichen, soweit nicht ausdrücklich genaue Einhaltung der Muster oder Angaben vereinbart ist. Für den Käufer unzumutbare Abweichungen sind nicht zulässig. Aufträge auf Abruf bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung, ebenso Umdispositionierungen. Für auf Abruf gekaufte Ware gelten als längste Frist 3 Monate, innerhalb deren die Ware restlos abzunehmen ist, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Lieferung und Lieferfristen
Die Lieferfrist ist grundsätzlich 4 – 20 Wochen. Wir sind aber dazu angehalten die gegenüber dem Kunden avisierte Lieferfrist nach bestem Ermessen einzuhalten. Die Lieferung setzt die Erfüllung der bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten des Kunden voraus. Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, die Erfüllung der Liefer- oder Leistungspflicht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Zu Umständen der vorstehenden Art rechnen auch Verzögerungen bei unserem Vorlieferanten, die wir nicht zu vertreten haben. Ist uns oder dem Kunden aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu.

3. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager. Bei vereinbarter Montage durch uns inkl. Anlieferung frei Baustelle. Verpackung wird gesondert berechnet und, wenn nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen. Die Preise beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Bei Preis- oder Kostenerhöhung zwischen den Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin/Abruftermin ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt. Alle Preise gelten in Euro, zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen
Folgende Zahlungsmodalitäten gelten ab einer Auftragssumme von 2000,00 € brutto als Vertragsgrundlage: Abschlag bei Auftragsbestätigung: 50% der Angebotssumme, 30 % bei Lieferung (bzw. Teillieferung) der Angebotssumme bar vor Ort oder per Sofortüberweisung und 20% (Restbetrag) bei Fertigstellung. Für die geleisteten Abschlagssummen wird eine Abschlagsrechnung bezugnehmend auf die Angebotssumme erstellt. Ein Skontoabzug ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht zugelassen. Wir sind berechtigt, für Verzugszeiten Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für ungedeckte Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Zahlung der Vergütung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis der Kunde Vorauskasse geleistet oder eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Werden derartige Umstände bekannt, sind wir zudem berechtigt, sämtliche noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch die durch laufenden Akzepte gedeckte, sofort fällig zu stellen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Aufrechnung gegenüber unserem Vergütungsanspruch ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Gefahrtragung
Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Frachtkosten ganz oder teilweise von uns getragen werden. Dies gilt auch dann, wenn wir darüber hinaus die Montage des Liefergegenstandes übernommen haben. Transportschäden sind durch den Empfänger innerhalb von 6 Tagen schriftlich dem Transportführer (Post, Bahn, Spediteur) anzuzeigen. Deshalb ist die ­einwandfreie Beschaffenheit der Ware beim Empfang sofort zu überprüfen.

6. Kleinaufträge
Bei Versandlieferung innerhalb Deutschlands mit einem Nettowert der Ware unter Euro 100,00 kommt ein Kostenbeitrag von Euro 10,00 in Anrechnung, bei Lieferung außerhalb Deutschlands mit einem Nettowert der Ware unter Euro 150,00 kommt ein Kostenbetrag von Euro 25,00 in Anrechnung.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Erfolgt die Zahlung seitens des Kunden an eine gemeinsame Zahlstelle, die den Kaufpreis an uns abzuführen hat, bleibt der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden Ausgestaltungen solange bestehen, bis der Kaufpreis vollständig an uns weitergeleitet ist. Die Zahlung an uns ist erst mit befreiender Wirkung erfolgt, wenn der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt seit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechtswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.

Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes. Von Zugriffen Dritter oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungswert zzgl. eines Sicherungsauf­schlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unseren Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieses niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist.

Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Nach Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

8. Mängelhaftung
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr können Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Der Kunde hat auf unser Verlangen die gerügte Ware oder Proben davon uns unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts der Ware stellen keinen Mangel dar. Bei Markisenstoffen verarbeitungsbedingt auftretende Lichtbrechung (Knickfalten) als auch Faltenbildung an den Naht- und/oder Schweißstellen sind kein Beanstandungsgrund. Wir verweisen auf das Hinweisblatt „Markisentücher – Die Schönen unter der Sonne“ und die „Richtlinie zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern“ des ITRS Industrieverband (ehemals BKTex). Diese können in unseren Geschäftsstellen eingesehen oder angefordert werden. Sommer- bzw. Kaltwintergärten, Glasoasen etc. sind ausdrücklich keine geschlossenen Räume und von der Dichtigkeit auch nicht als solche anzusehen.

Rollläden sind keine Totalverdunklungsanlagen. Speziell bei hellgrundigen Profilen können bei geschlossenen Rollläden im Bereich der Lichtschlitze als auch Führungsschienen und Endleisten durchaus Lichtreflektionen auftreten. Mängel aufgrund nicht fachgerechter Montage durch den Kunden oder Dritte einschließlich der Elektromontage sowie bei fehlerhaft gemessenen oder übergebenen Fertigungsmaßen können nicht uns gegenüber geltend gemacht werden. Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Übernehmen wir zusätzlich auch die Montageleistung, gelten, falls nichts anderes vereinbart ist, die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B). Der Text der VOB kann bei uns angefordert oder in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gem. § 13 Nr. 4 VOB Teil B 2 Jahre. Die Montage versteht sich ohne Elektro- und Verlegearbeiten. Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Sache nach den Regeln der Technik installiert werden kann. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- und Ersatzlieferungspflicht und aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor, oder die zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, typische Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

9. Allgemeine Haftung
Schadensersatzansprüche sonstiger Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung von vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor oder die zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung hinsichtlich der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen nationalen Umsetzungsgesetzen der EG-Richtlinie zur Produkthaftung haften. Dies gilt auch in den Fällen von Ziffer 8 letzter Absatz.

10. Rückgabe / Warenrücksendungen
Alle zu liefernden Waren, außer Standardkomponenten, sind stets Maßanfertigung und können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden, wenn nicht eine gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht. In jedem Falle dürfen Warenrücksendungen, ohne dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind, nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns vorgenommen werden. Die Versandart ist ggf. mit uns zu vereinbaren. Gutschriften für zurückgesandte Ware werden nach Eingang und Überprüfung der Ware ausgestellt. Dabei werden angemessene Kosten für die Bearbeitung in Rechnung gestellt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart. Wir können den Kunden auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Es gilt deutsches Recht. Sollten eine oder einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen und des Vertrages nicht berührt.

Berlin 2024